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undefinedFormularcenter

undefinedNährstoffbörse NRW

undefinedBundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit  Informationen zu Pflanzenschutzmitteln - auch für Anwender

 undefinedBayerisches Landesamt für Landwirtschaft Dokumentation von Pflanzenschutzanwendungen - Informationen mit Vorlagen zur Dokumentation

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undefinedDokumentation in der Pflanzenproduktion, DLG-Merkblatt 348, Ausschuss für Technik in der Pflanzenproduktion

undefinedLagerung von Pflanzenschutzmitteln auf dem landwirtschaftlichen Betrieb, DLG-Merkblatt 352

undefinedPflanzenschutzgesetz

Tipps und mehr

Ratgeber Pflanzenbau und Pflanzenschutz 2009
Bestellung:
Landwirtschaftskammer NRW
Pflanzenschutzdienst
Frau Albrink
Tel. 0251 2376 655
Fax: 0251 2376 644
angelika.albrink(at)lwk.nrw.de
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Pflanzenbau

Foto: H. Gerwin-Wegener

Die Aufzeichnungspflichten für das landwirtschaftliche Unternehmen im Pflanzenbau beruhen im Wesentlichen auf dem Pflanzenschutzgesetz, der Dünge-Verordnung und den EU-Vorgaben, die den Cross Compliance-Verpflichtungen zu Grunde liegen. Hinzu kommen weitere spezielle Regelungen vor allem im Pflanzenschutzbereich. Welches Saatgut wird verwendet? Womit wird gedüngt? Wie und vor allem womit erfolgen Pflanzenschutzmaßnahmen? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt, wenn es darum geht, alle Informationen im Agrarbüro zu bündeln.

Schlagspezifische Aufzeichnungen im Pflanzenschutz durch Änderung des Pflanzenschutzgesetzes jetzt Pflicht. undefinedWeiterlesen...

Ackerschlagkartei und gute fachliche Praxis

Per Mausklick oder auf dem Papier - die Ackerschlagkartei ist die zentrale Dokumentation im Ackerbau. Es gibt verschiedene elektronische Möglichkeiten und papiergebundene Vordrucke. Hier können die Betriebe individuell auswählen - auch ob sie Düngung und Pflanzenschutz gemeinsam oder getrennt dokumentieren. Entscheidend ist, dass dokumentiert wird und erkennbar ist, was, wie viel, auf welcher Fläche, in welchen Mengen, zu welchem Zeitpunkt und zu welchem Zweck auf das Feld gebracht wurde. Für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gelten die konkreten undefinedAufzeichnungsvorschrften nach Pflanzenschutzgesetz. 

Auch die Grundsätze für die Durchführung der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz enthalten auf den Seiten 34 und 35 Informationen zur Dokumentation. Demnach ist die betriebliche Verwendung von Pflanzenschutzmitteln nachvollziehbar und zeitnah aufzuzeichnen. Vier und unter bestimmten Voraussetzungen auch acht Wochen sind hier als Frist angegeben (Aufzeichnungen - wenigstens in Form von Notizen - sollten am besten direkt nach der Anwendung erfolgen, da zu einem späteren Zeitpunkt Informationen leicht vergessen sind. Anmerkung der Redaktion.) Für den Praktiker werden unterschiedliche Formen der Dokumentation vorgestellt. Informationen des BMELV mit Download undefinedGrundsätze für die Durchführung der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz

Pflanzenschutz und Sachkunde

Der Anwender von Pflanzenschutzmitteln muss sachkundig sein. Der Nachweis dafür ist in der Regel durch einen enstprechenden Berufsabschluss (zum Beispiel Abschlussprüfung in der Landwirtschaft) oder die bestandene Sachkundeprüfung (Sachkundenachweis für Anwender von Pflanzenschutzmitteln) erbracht. Bei einer Kontrolle durch den Pflanzenschutzdienst oder einer CC-Kontrolle sind die Dokumente wie Zeugnis oder Sachkundenachweis vorzulegen. undefinedWeitere Informationen zum Sachkundenachweis im Pflanzenschutz

Im Gebrauch befindliche Spritz- und Sprühgeräte, mit denen Pflanzenschutzmittel angewendet werden, müssen regelmäßig überprüft werden und über eine gültige Prüfplakette verfügen. Termin für die Fälligkeit der Überprüfung beim TÜV bereits weit im Voraus im Kalender notieren! undefinedWeitere Informationen zur Pflanzenschutztechnik und Gerätekontrolle

Düngemittel

Die Düngemittelverordnung regelt den Einsatz und die Verwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfstoffen mit wesentlichem Gehalt an Sticksfoff und Phosphor. Nachweise über Bodenproben, betriebliche Nährstoffvergleiche, Genehmigungen zum Einsatz von Klärschlamm, Ausnahmegenehmigungen und weitere Dokumente je nach Betriebsstruktur müssen im Agrarbüro aufbewahrt und im Notfall (Rückverfolgbarkeit) oder im Falle einer Kontrolle vorgelegt werden können.

Die Nitratrichtlinie der EU ist eine der wesentlichen Grundlagen für die Cross Compliance-Regelungen im Pflanzenbau. Was wird im Falle einer Kontrolle geprüft und welche Unterlagen müssen vorgelegt werden? undefinedWeiterlesen 

Bei Fragen zur Ausbringung von Düngemitteln wenden Sie sich an Ihren zuständigen undefinedBerater der Kreisstelle

undefinedWeitere Informationen zur Düngung

undefinedNährstoffbörse NRW - Dokumentation für Abgeber und Aufnehmer

Lieferscheine

Die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit verlangt, dass die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln im Betrieb dokumentiert wird. Was heißt das konkret? Der Betrieb muss erklären und nachweisen können, welche Mittel mit welchen Inhaltsstoffen im Betrieb verwendet wurden. Bewahren Sie auf jeden Fall alle Lieferscheine auf - das ist die Mindestanforderung. Wichtig ist, dass daraus Menge und Zusammensetzung der verwendeten Mittel erkennbar sind. Die Bestimmungen im Fachrecht, dem Pflanzenschutzgesetz, gehen mit der Schlag bezogenen Aufzeichnungspflicht darüber hinaus.

undefinedLieferscheinverfahren für Nährstoffausbringung - Nährstoffbörse NRW

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