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Downloads
Hygieneseminare 2. Halbjahr 2012 und 1. Halbjahr 2013 für Betriebsleitung und Mitarbeiter
Hygienecheck für Betriebe, die mit empfindlichen Lebensmitteln arbeiten
Hygienecheck für Mitarbeiter in Betrieben mit empfindlichen Lebensmittel
Checkliste für die Abgabe von Lebensmitteln auf Festen und Märkten
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31. 01. 2013
Lebensmittelsicherheit
Je vielfältiger die Angebote landwirtschaftlicher Betriebe bei Nahrung und Dienstleistungen werden, desto umfangreicher wird die Palette der Rechtsvorschriften, die dabei zu beachten sind. Jedes Lebensmittelunternehmen ist verantwortlich für die Sicherheit seiner Produkte. Es trägt im Schadensfall die Beweislast und muss nachweisen, dass alles getan wurde, um Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten.
Hinweis: Wenden Sie sich bei Fragen zum Lebensmittelrecht und zur Lebensmittelsicherheit in Ihrem Unternehmen an unsere Beratung.
Lebensmittel auf Festen und Märkten
Die Abgabe von Lebensmitteln auf Hoffesten, Märkten und Veranstaltungen erfreut sich allgemeiner Beliebtheit.
Oft wird dabei von Seiten der Veranstalter übersehen, dass auch bei der gelegentlichen Abgabe von Lebensmitteln oder Speisen die hygienerechtlichen Vorschriften zu beachten sind. Diese haben zum Ziel, Gäste und Besucher vor Lebensmittelinfektionen und Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Lebensmittel zu schützen.
Die Hygieneanforderungen richten sich nach der Empfindlichkeit der angebotenen Lebensmittel und Speisen.
Beratung für Hygiene- und Qualitätsmanagement
Margret Peine,
Telefon 02761 833081
E-Mail margret.peine(at)lwk.nrw.de
Petra Schulze-Wettendorf,
Telefon 02574 927-729
E-Mail petra.schulze-wettendorf(at)lwk.nrw.de