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Bundesagentur für Arbeit
Landwirtschaftliche Sozialversicherungen in NRW Informationen zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung, Krankenversicherung, Alterssicherung und Pflegeversicherung sowie Unfallprävention
Arbeitnehmerberatung der Landwirtschaftskammer NRW
Informationen zur Insolvenzgeldumlage U3
Das Wie und Was für Fremd-Arbeitskräfte
Viele Betriebe benötigen aufgrund von Arbeitsengpässen Unterstützung durch Fremdarbeitskräfte. Nach der Entscheidung, ob eine (osteuropäische) Saisonkraft, ein Minijobber, ein Vollzeitbeschäftigter oder auch eine Au-pair Kraft eingestellt werden soll, kommen auf die Unternehmen viele Formalien und rechtliche Fragen zu.
Als Hilfestellung bietet der
WLAV (Arbeitgeberverband der Westfälisch-Lippischen Land- und Forstwirtschaft e. V.) umfassende Hilfestellungen bei Vermittlung, Verträgen und Meldeverfahren.
Diese Dienstleistungen in Anspruch nehmen, können Mitglieder des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (wlv).
Im Rheinland ist der
RLV (Rheinischer Landwirtschaftsverband) Ansprechpartner
Ausbildung
Für Betriebe, die in der Landwirtschaft ausbilden, hat die Landwirtschaftskammer NRW die relevanten Formulare und Merkblätter sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit der Ausbildung auf der Website
Berufsbildung gebündelt.