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Tipps und mehr

Gesetzestexte und Förderbestimmungen sind keine spannenden Romane – aber das Lesen lohnt sich! Sie haben mindestens drei Vorteile:
1. Sie gehen sicher, dass Sie alle Anforderungen erfüllen und haben nicht ständig ein schlechtes Gefühl
2. Sie sichern sich die zugewiesenen Fördermittel im Falle einer Kontrolle
3. Sie gehen gedanklich Ihren Betrieb durch und entdecken Schwachstellen, bevor sie zu einem echten Problem werden.

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Haben Sie dazu auch einen Tipp? Diskutieren Sie mit im undefinedForum!

Wer kontrolliert?

Zwei Verwaltungen sind derzeit für die CC-Kontrollen zuständig:

  1. Ihre Kreisverwaltung - Veterinäramt
  2. Der Direktor der Landwirtschaftskammer NRW als Landesbeauftragter – Referat 21

In der Regel werden die Kontrollen ein oder zwei Tage vorher angekündigt – das muss aber nicht sein! Die Kontrollen laufen anhand eines vorgegebenen CC-Prüfprotokolls ab. Das EU-Recht schreibt vor, dass mindestens 1% der Betriebsinhaber, die einen Antrag auf Direktzahlungen stellen, systematisch vor Ort kontrolliert wird. Das Fachrecht kann einen anderen Mindestkontrollsatz vorsehen, der dann maßgeblich ist. So wird die Rinderkennzeichnung bei 5% der Betriebe durchgeführt.

Achtung Cross-Checks!
Was sind Cross-Checks? Stellen die Prüfer der oben genannten Kontrollbehörden bei einer CC-Kontrolle etwas fest, das nach Fachrecht  nicht in Ordnung ist, wird die zuständige Fachrechtsbehörde informiert und das zieht eine Fachrechtsprüfung nach sich. Die Fachrechtsbehörde erlässt wegen des Verstoßes einen Bußgeldbescheid. Umgekehrt geht es genau so. Checken Sie Ihren Betrieb also im Hinblick auf CC und auf das Fachrecht durch! So können Sie Ihre Prämie sichern und Bußgeldbescheide vermeiden!

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