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Verpflichtungen bei Fördermaßnahmen
Mit jedem Förderprogramm sind bestimmte Verpflichtungen für den Antragsteller verbunden. Cross Compliance-Verpflichtungen beziehen sich in erster Linie auf die Direktzahlungen der EU wie Betriebsprämie und Maßnahmen nach Anlagen im Sammelantrag. Cross Compliance-Verpflichtungen gelten aber auch grundlegend - neben den speziellen Verpflichtungen - für die Maßnahmen "Ländlicher Raum".
Betriebsindividuelle Jahresübersicht
Erstellen Sie für Ihren Betrieb eine individuelle Jahresübersicht mit allen Aufgaben, Fristen und Terminen, die sich aus den Fördermaßnahmen für Sie ergeben - so wird nichts vergessen und die Prämien bleiben bei Ihnen! Sobald Sie einen Zuwendungsbescheid bekommen haben, lesen Sie sich die Verpflichtungen genau durch und übertragen sie in Ihre Jahrsesübersicht. Verwenden Sie zum Beispiel einen Jahresplaner in großem Posterformat an Ihrer Wand oder im PC eine Excel-Jahresübersicht. Ein Terminkalender mit ausreichend Platz für Notizen ist ebenfalls eine gute Gedankenstütze. Für die PC-Fans ist Outlook eine weitere Möglichkeit, Termine und Erinnerungen einzugeben.
Entscheidend ist, dass Sie diese Übersicht regelmäßig nutzen und immer auf aktuellem Stand halten!
Am besten sofort!
Sobald Sie eine neue Information zu den Förderbedingungen bekommen wie über Ihre Fachzeitschriften -
Landwirtschaftliches Wochenblatt oder
LZ - oder eine Auskunft der zuständigen Stelle, machen Sie sich in Ihren Unterlagen sofort eine Notiz mit Datum. Das kann eine Notiz im Inhaltsverzeichnis Ihres Aktenordners sein oder eine Notiz in Ihrer Jahresübersicht. Notieren Sie direkt was zu tun ist oder notieren Sie dei Quelle Ihrer Information. Zu einem späteren Zeitpunkt wird es oft vergessen - und das kann unter Umständen Geld kosten!
