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Links

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Erzeugererklärung für die Schlachtung - Informationen und Formular (PDF) zum Download
Meldung der Tierhalter bei der Tierseuchenkasse ist Pflicht. Informationen darüber wen das betrifft und Meldebogen zum Download (PDF)
Tierproduktion
Die Dokumentation in der Tierproduktion ist sehr umfangreich. Bestandsregister und Tierbegleitpapiere dienen in erster Linie der Rückverfolgbarkeit innerhalb der Lebensmittelkette. Das gesamte Herdenmanagement mit Aufzeichnungen zur Fruchtbarkeit und Leistung der Tiere, dient in erster Linie der Produktionsoptimierung. Arzneimittel, die verwendet werden, sind ebenfalls genau zu dokumentieren. Im folgenden finden Sie die Hinweise zu den wesentlichen Dokumentationspflichten in diesem Bereich. Die Beratung der Landwirtschaftskammer steht Ihnen für weitere Auskünfte zu den einzelnen Produktionsbereichen gern zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an die
Beratung in Ihrer Beratungsregion.
Tierkennzeichnung und Registrierung
Anzeigepflicht
Der landwirtschaftliche Betrieb muss bei der zuständigen Behörde, dem Kreisveterinäramt, angezeigt sein. Dem Tierhalter wird eine 15-stellige Registriernummer zugeteilt, die zentral von der Tierseuchenkasse NRW vergeben wird.
Bestandsregister
Ein Bestandsregister ist zu führen und innerhalb von 7 Tagen zu aktualisieren. Es kann in papiergebundener oder elektronischer Form geführt werden.
Ohrmarken
Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen müssen mit Ohrmarken gekennzeichnet werden. Aus dem Aufdruck der Marke geht hervor, aus welchem Mitgliedsland der EU, Bundesland, Regierungsbezirk, Landkreis, Gemeinde und Betrieb das Tier stammt. Voraussetzung für den Erhalt der Ohrmarken ist die vorherige, schriftliche Anmeldung bei der Tierseuchenkasse.
Rinderpass
Rinder benötigen einen Rinderpass.
Wichtige und ausführliche Informationen zur Meldung der Tierhalter und Registrierung sowie Ihre Ansprechpartner finden Sie hier:
