- 1:
Home. - 2:
Agrarbüro. - 3:
Recht. - 4:
Agrarförderung. - 5:
Finanzen. - 6:
Dokumentation.- 6.1:
Vorteile. - 6.2:
Cross Compliance.- 6.2.1:
Wer kontrolliert?. - 6.2.2:
Prüfungen. - 6.2.3:
Sanktionen.
- 6.2.1:
- 6.3:
Tierproduktion. - 6.4:
Pflanzenbau. - 6.5:
Hygiene. - 6.6:
Qualitätssicherung. - 6.7:
Wo was abheften?. - 6.8:
KKL-System.
- 6.1:
- 7:
Weiterbildung. - 8:
Service. - 9:
Forum.
Links

Sanktionen
Bei einem fahrlässigen Verstoß werden die gesamten Zahlungen eines Betriebes bei
- leichtem Verstoß um 1%
- mittlerem Verstoß um 3%
- schwerem Verstoß um 5%
gekürzt. Weitere Informationen zum Kontroll- und Sanktionssystem sowie zu Haftungfragen finden Sie in der aktuellen CC- Informationsbroschüre 2008 der Zahlstelle des Direktors der Landwirtschaftskammer NRW als Landesbeauftragter auf den Seiten 29 - 31:
Cross Compliance 2008
