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Tipps und mehr

Ab 2007 gelten die CC-Verpflichtungen auch für die flächenbezogenen Maßnahmen im ländlichen Raum. Eine gute Vorbereitung auf solche Prüfungen bietet der neue betriebsindividuell erstellbare undefined„KKL-Ordner“ der Landwirtschaftskammer NRW (Info: Frau Wecke, Tel. 0251/ 2376-392 oder Frau Benke, Tel. 0228/703-1240)

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Prüfungen

Wann wird auf den Betrieben geprüft?

Grundsätzlich erfolgt eine Zufallsauswahl (mind. 1%) der Betriebe, die einen Antrag auf Direktzahlungen gestellt haben.
Zudem gibt es Nachkontrollen bei in den Vorjahren auffällig gewordenen Betrieben.

Tierschutz und -kennzeichnung werden über das ganze Jahr geprüft. Dort ist z.B. bei der Rinderkennzeichnung eine Mindestkontrolldichte von 5 % der Betriebe vorgeschrieben.
Die Flächenkontrollen beginnen nach dem 15.05. und enden im September.

Vorbereitung auf eine Prüfung

Die jährlich durchzuführenden CC-Kontrollen erstrecken sich im Betrieb auf die vier Bereiche:

  • Umwelt (vor allem Grundwasser- und Nitratrichtlinie)
  • Tierkennzeichnung und Registrierung
  • Lebens- und Futtermittelsicherheit
  • Tierschutz
  • Erhalt der Flächen in einem guten landwirtschaftlichen Zustand

    Üblicherweise melden sich die Prüfer (Kreisveterinäramt, Technischer Prüfdienst der LWK) etwa 48 Stunden vor der Prüfung an und nennen die Unterlagen, die bereit zu halten sind.

    Die Kontrolle konzentriert sich vor allem auf die Prüfung von Unterlagen, sowie auf Buch- und Sichtprüfungen.

    Folgende Unterlagen werden in der Regel eingesehen:
  • Nährstoffvergleiche
  • Ergebnisse der Bodenprobenuntersuchungen
  • Belege über Pflanzenschutzmitteleinsatz im Betrieb
  • Aktuelles Bestandsregister in Viehbetrieben
  • Weitere Unterlagen je nach in Anspruch genommener Fördermaßnahme.

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