- 1:
Home. - 2:
Büroorganisation.- 2.1:
Büroausstattung. - 2.2:
EDV und Technik. - 2.3:
Arbeitsplatz. - 2.4:
Informationsflut. - 2.5:
Wiedervorlage. - 2.6:
Ablage und Aktenplan. - 2.7:
Aufbewahrungsfristen.- 2.7.1:
Steuerunterlagen . - 2.7.2:
Förderunterlagen. - 2.7.3:
Düngung. - 2.7.4:
Pflanzenschutz . - 2.7.5:
Gut zu wissen. - 2.7.6:
Privatpersonen.
- 2.7.1:
- 2.8:
Ordnungsmittel. - 2.9:
Organisation. - 2.10:
Zeitmanagement. - 2.11:
Beratung .
- 2.1:
- 3:
Dokumentation. - 4:
Agrarförderung. - 5:
Finanzen. - 6:
Recht. - 7:
Weiterbildung. - 8:
Formularcenter. - 9:
Forum.
Links

Tipps und mehr
Machen Sie sich ein richtig schönes Archiv für Ihre Fotos oder Briefe, die Sie behalten möchten - mit speziellen Boxen oder Kartons.
Auf einen Klick
Verbraucherzentrale NRW - Markt und Recht
Mietertipp vom Deutschen Mieterbund - Beleg der Mietkaution aufbewahren!
Privatpersonen
Privatpersonen sind zwar grundsätzlich nicht wie Unternehmen zur Aufbewahrung von Unterlagen verpflichtet, aber es gibt einige Ausnahmen und auch Gründe, die für die Aufbewahrung sprechen.
Kontoauszüge
Privatpersonen sollten Kontoauszüge mindestens 3 Jahre aufbewahren. Eine Pflicht besteht zwar nicht, aber im Falle eines Falles ist es gut, Nachweise über eine bereits bezahlte Leistung zu haben. Die Verjährungsfrist beträgt für Alltagsgeschäfte gem § 195 BGB nämlich 3 Jahre. Der
Bundesverband Deutscher Banken gibt weitere Tipps.
Handwerkerrechnungen
Seit 2004 müssen Handwerkerrechnungen auch von Privatpersonen 2 Jahre aufbewahrt werden. Hintergrund ist die Bekämpfung der Schwarzarbeit. Der Rechnungssteller hat in der Rechnung an Privatpersonen darauf hinzuweisen.
Weitere Informationen
Aus einem anderen Grund sollten Rechnungen von Handwerkern, Bauunternehmen und Architekten im Zusmmenhang mit einer Baumaßnahme mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden: Die Gewährleistungsfrist - sofern nicht anders vereinbart - beträgt in der Regel 5 Jahre.
Informationen der Verbraucherzentrale NRW zur VOB
Rentenunterlagen
Sämtliche Unterlagen, die für die Rentenberechnung wichtig sind, sollten Sie "lebenslang" aufbewahren bzw. solange, bis der Rentenanspruch geklärt und bestätigt ist: Arbeitsverträge, Sozialversicherungsnachweise, Gehaltsabrechnungen, Immatrikulationsbescheinigungen, Wehrdienstunterlagen und andere Nachweise, die für die Rentenberechnung von Bedeutung sind. Weitere Informationen bei der
Deutschen Rentenversicherung.
Nie wegwerfen
Diese Unterlagen begleiten Sie ein Leben lang:
Geburtsurkunde, Taufschein, Heiratsurkunde, Ausweise, Zeugnisse, Urkunden, Ausbildungsnachweise, Sterbeurkunden von Familienangehörigen, notarielle Verträge und andere persönliche Dokumente.

