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Tipps und mehr

Machen Sie sich ein richtig schönes Archiv für Ihre Fotos oder Briefe, die Sie behalten möchten - mit speziellen Boxen oder Kartons.

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 undefinedVerbraucherzentrale NRW - Markt und Recht

undefinedMietertipp vom Deutschen Mieterbund - Beleg der Mietkaution aufbewahren!

Privatpersonen

Privatpersonen sind zwar grundsätzlich nicht wie Unternehmen zur Aufbewahrung von Unterlagen verpflichtet, aber es gibt einige Ausnahmen und auch Gründe, die für die Aufbewahrung sprechen.

Kontoauszüge

kontoauszug © Maria.P. #2593181-fotolia.jpg

Privatpersonen sollten Kontoauszüge mindestens 3 Jahre aufbewahren. Eine Pflicht besteht zwar nicht, aber im Falle eines Falles ist es gut, Nachweise über eine bereits bezahlte Leistung zu haben. Die Verjährungsfrist beträgt für Alltagsgeschäfte gem § 195 BGB nämlich 3 Jahre. Der undefinedBundesverband Deutscher Banken gibt weitere Tipps.

Handwerkerrechnungen

Seit 2004 müssen Handwerkerrechnungen auch von Privatpersonen 2 Jahre aufbewahrt werden. Hintergrund ist die Bekämpfung der Schwarzarbeit. Der Rechnungssteller hat in der Rechnung an Privatpersonen darauf hinzuweisen. undefinedWeitere Informationen

Aus einem anderen Grund sollten Rechnungen von Handwerkern, Bauunternehmen und Architekten im Zusmmenhang mit einer Baumaßnahme mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden: Die Gewährleistungsfrist - sofern nicht anders vereinbart - beträgt in der Regel 5 Jahre. undefinedInformationen der Verbraucherzentrale NRW zur VOB

Rentenunterlagen

Sämtliche Unterlagen, die für die Rentenberechnung wichtig sind, sollten Sie "lebenslang" aufbewahren bzw. solange, bis der Rentenanspruch geklärt und bestätigt ist: Arbeitsverträge, Sozialversicherungsnachweise, Gehaltsabrechnungen, Immatrikulationsbescheinigungen, Wehrdienstunterlagen und andere Nachweise, die für die Rentenberechnung von Bedeutung sind. Weitere Informationen bei der undefinedDeutschen Rentenversicherung. 

Nie wegwerfen

 Diese Unterlagen begleiten Sie ein Leben lang:

Geburtsurkunde, Taufschein, Heiratsurkunde, Ausweise, Zeugnisse, Urkunden,  Ausbildungsnachweise, Sterbeurkunden von Familienangehörigen, notarielle Verträge und andere persönliche Dokumente.

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