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Aktuell

Zeitnahe und schlagspezifische Aufzeichnungen jetzt Pflicht!
Mit der 2. Änderung des Pflanzenschutzgesetzes ist lt. § 6 (4) die zeitnahe, schlagspezifische Aufzeichnungspflicht für eingesetzte PS-Mittel am 13.3.2008 in Kraft getreten.
Gefordert werden:
• Name des Anwenders,
• jeweilige Anwendungsfläche,
• Anwendungsdatum,
• Verwendete Pflanzenschutzmittel,
• Aufwandmenge,
• Anwendungsgebiet.
Die Daten können für Kontrollen eingesehen werden. Es besteht eine 2-jährige Aufbewahrungspflicht. Weitere Informationen mit undefinedMuster Tabelle für die Aufzeichnungen

Auf einen Klick

undefinedBegriffe im Pflanzenschutz - Neues aid-Heft erschienen. Eine Vielzahl nationaler und internationaler Begriffe im Pflanzenschutz werden prägnant und verständlich erläutert.

undefinediva Pflanzenschutzmittel sicher lagern. 10 Regeln und mehr Informationen beim Industrieverband Agrar

undefinedPflanzenschutzgesetz

Weitere Informationen zu Pflanzenschutzmitteln - auch für Anwender - beim undefinedBundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Dokumentation von Pflanzenschutzanwendungen - Informationen mit Vorlagen zur Dokumentation vom undefinedBayerischen Landesamt für Landwirtschaft

Sie sind hier: Dokumentation > Pflanzenbau

Pflanzenbau

Foto: H. Gerwin-Wegener

Die Aufzeichnungspflichten für das landwirtschaftliche Unternehmen im Pflanzenbau beruhen im Wesentlichen auf dem Pflanzenschutzgesetz, der Dünge-Verordnung und den EU-Vorgaben, die den Cross Compliance-Verpflichtungen zu Grunde liegen. Hinzu kommen weitere spezielle Regelungen vor allem im Pflanzenschutzbereich. Welches Saatgut wird verwendet? Womit wird gedüngt? Wie und vor allem womit erfolgen Pflanzenschutzmaßnahmen? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt, wenn es darum geht, alle Informationen im Agrarbüro zu bündeln.

Ackerschlagkartei

Per Mausklick oder auf dem Papier - die Ackerschlagkartei ist die zentrale Dokumentation im Ackerbau. Es gibt verschiedene elektronische Möglichkeiten und papiergebundene Vordrucke. Hier können die Betriebe individuell auswählen. Entscheidend ist, dass dokumentiert wird und erkennbar ist, was, wie viel, auf welcher Fläche, in welchen Mengen, zu welchem Zeitpunkt, unter welchen Bedingungen und auf den Acker gebracht wurde. Für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gelten noch genauere Vorschriften. Siehe auch aktuelle Information in der rechten Spalte!

Die Schlag bezogene Dokumentation für eingesetzte Pflanzenschutzmittel ist seit dem 13. März 2008 Pflicht! Rechtsgrundlage ist das undefinedGesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes und des BVL-Gesetzes vom 5. März 2008.

Pflanzenschutz und Sachkunde

Der Anwender von Pflanzenschutzmitteln muss sachkundig sein. Der Nachweis dafür ist in der Regel durch einen enstprechenden Berufsabschluss (zum Beispiel Abschlussprüfung in der Landwirtschaft) oder die bestandene Sachkundeprüfung (Sachkundenachweis für Anwender von Pflanzenschutzmitteln) erbracht. Bei einer Kontrolle durch den Pflanzenschutzdienst oder einer CC-Kontrolle sind die Dokumente wie Zeugnis oder Sachkundenachweis vorzulegen.

Im Gebrauch befindliche Spritz- und Sprühgeräte, mit denen Pflanzenschutzmittel angewendet werden, müssen regelmäßig überprüft werden und über eine gültige Prüfplakette verfügen. Termin für die Fälligkeit der Überprüfung beim TÜV bereits weit im Voraus im Kalender notieren!

undefinedWeitere Informationen zum Pflanzenschutz aus der Beratung der Landwirschaftskammer NRW

undefinedInformationen zum Sachkundenachweis vom Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer NRW

Düngemittel

Die Düngemittelverordnung regelt den Einsatz und die Verwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfstoffen mit wesentlichem Gehalt an Sticksfoff und Phosphor. Nachweise über Bodenproben, betriebliche Nährstoffvergleiche, Genehmigungen zum Einsatz von Klärschlamm, Ausnahmegenehmigungen und weitere Dokumente je nach Betriebsstruktur müssen im Agrarbüro aufbewahrt und im Notfall (Rückverfolgbarkeit) oder im Falle einer Kontrolle vorgelegt werden können.

Die Nitratrichtlinie der EU ist eine der wesentlichen Grundlagen für die Cross Compliance-Regelungen im Pflanzenbau. Was wird im Falle einer Kontrolle geprüft und welche Unterlagen müssen vorgelgt werden? undefinedWeiterlesen 

undefinedWeitere Informationen zur Düngung und zur guten fachlichen Praxis.

Lieferscheine

Die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit verlangt, dass die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln im Betrieb dokumentiert wird. Was heißt das konkret? Der Betrieb muss erklären und nachweisen können, welche Mittel mit welchen Inhaltsstoffen im Betrieb verwendet wurden. Bewahren Sie auf jeden Fall alle Lieferscheine auf - das ist die Mindestanforderung. Wichtig ist, das daraus Menge und Zusammensetzung der verwendeten Mittel erkennbar sind! Die Bestimmungen im Fachrecht, das einzuhalten ist, hat sich aber wie oben beschrieben verschärft!

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