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KKL - System zur Eigenkontrolle
Cross Compliance ist nur Eins von Vielen! Zusätzlich sind die nationalen Gesetze - oft auch als Fachrecht bezeichnet - zu erfüllen. Dazu gehört zum Beispiel das Tierkennzeichnungsgesetz. Die Verpflichtungen sind häufig identisch! So ist die Tierkennzeichnung sowohl CC-relevant als auch im nationalen Fachrecht vorgeschrieben. Viele Betriebe unterziehen sich freiwillig weitern Kontrollen im Rahmen von Qualitätssicherungssystem wie QS oder EUREP-GAP. Auch hier wird kontrolliert.
Um in Zukunft den vielen Prüfungen und Kontrollen - gesetzlichen und freiwilligen - gelassen entgegenzusehen und den Überblick über den aktuellen Stand zu behalten, bietet die Landwirtschaftskammer NRW das neues Beratungs- und Servicesystem KKL. Das Kriterien-Kompendium Landwirtschaft bündelt die Vielzahl von Anforderungen aus Gesetzen, Verordnungen, Qualitätsprogrammen und Cross Compliance in einer betriebsindividuellen Checkliste. Das Beratungsangebot umfasst die
- Erstellung einer betriebsindividuellen Checkliste,
- Beratung bei der Durchführung der Eigenkontrolle und
- Erarbeitung eines Maßnahmenplans zur Behebung betrieblicher Schwachstellen.
Das Beratungs- und Service-System wird ständig kontrolliert und aktualisiert.

Silke Wecke 0251/2376-392
