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Cross Compliance 2008 Informationsbroschüre
Direktor der Landwirtschaftskammer NRW als Landesbeauftragter
Cross Compliance - Informationen und Checklisten (Stand März 2008) zum Download vom
Bayerischen Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten
Tipps und mehr
Erstellen Sie für Ihren Betrieb eine betriebsindividuelle Jahresübersicht mit allen Aufgaben, Fristen und Terminen, die sich aus den Fördermaßnahmen für Sie ergeben - so wird nichts vergessen und die Prämien bleiben bei Ihnen! Sobald Sie einen Zuwendungsbescheid bekommen haben, lesen Sie sich die Verpflichtungen genau durch und übertragen sie Fristen und Termine in Ihre Jahrsesübersicht.
Cross Compliance
Seit dem 1. Januar 2005 wird die Gewährung von Direktzahlungen – Betriebsprämie oder gekoppelte Zahlungen – an die Einhaltung bestimmter Bewirtschaftungsauflagen geknüpft. Man spricht dabei von Cross-Compliance-Regelungen (engl. cross: quer, entgegengesetzt, Kreuz; compliance: Einhaltung, Zustimmung, Einwilligung) oder Anderweitigen Verpflichtungen. Verstöße gegen CC-Regelungen führen zur Kürzung der Direktzahlungen.
Die Cross-Compliance-Regelungen umfassen drei große Bereiche:
- Regelungen zur Erhaltung landwirtschaftlicher Fläche in gutem landwirtschaftlichem und ökologischem Zustand
- Regelungen zur Erhaltung von Dauergrünland
- 19 einschlägige, schon bestehende EU-Regelungen
- Seit 2005: Umweltregelungen zu Vogelschutz und FFH (Flora-Fauna-Habitat), Grundwasserschutz, Klärschlamm, Nitrat und Tierkennzeichnung
- Seit 2006: Pflanzenschutz, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit
- Seit 2007: Tierschutzregelungen
Jeder landwirtschaftliche Betrieb, der Direktzahlungen erhält, hat zu Beginn des Jahres die aktuelle Informationsbroschüre für die Empfänger von Direktzahlungen zur Einhaltung der Anderweitigen Verpflichtungen (Cross Compliance) erhalten. Hier sind alle Bewirtschaftungsauflagen für die verschiedenen Bereiche aufgeführt. Die Broschüre steht auch zum
Download zur Verfügung.
