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LandwirtschaftskammerLandserviceRheinische LandfrauenWestfälisch-Lippischer Landfrauenverband

Auf einen Klick

Informationen speziell für Unternehmen finden Sie auf der Website der undefinedBundesagentur für Arbeit

Informationenen zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung, Krankenversicherung, Alterssicherung und Pflegeversicherung sowie Unfallprävention auf der Website undefinedLandwirtschaftliche Sozialversicherungen in NRW

Rechtliche Regelungen für Auszubildende, Ausbilder und für die Fortbildung finden Sie im undefinedBildungsserver agrar des BMVEL.

Sie sind hier: Recht > Arbeitsrecht

Das Wie und Was für Fremd-Arbeitskräfte

Viele Betriebe benötigen aufgrund von Arbeitsengpässen Unterstützung durch Fremdarbeitskräfte. Nach der Entscheidung, ob eine (osteuropäische) Saisonkraft, ein Minijobber, ein Vollzeitbeschäftigter oder auch eine Au-pair Kraft eingestellt werden soll, kommen auf die Unternehmen viele Formalien und rechtliche Fragen zu.
Als Hilfestellung bietet der WLAV (Arbeitgeberverband der Westfälisch-Lippischen Land- und Forstwirtschaft e. V.) umfassende Hilfestellungen bei Vermittlung, Verträgen und Meldeverfahren.
Diese Dienstleistungen in Anspruch nehmen, können Mitglieder des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (wlv). 
(Kontakt: Homepage des wlav wird in Kürze freigeschaltet. Telefonische Hilfe unter 0251/ 4175-200, -202, und -204)

 

Ausbildung

Für Betriebe, die in der Landwirtschaft ausbilden, hat die Landwirtschaftskammer NRW die relevanten Formulare und Merkblätter sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit der Ausbildung auf der Website undefinedBerufsbildung gebündelt.

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